Freiwilligkeit ist ein gesetzlicher Grundsatz
Das chinesische Gesetz zur psychischen Gesundheit sieht vor, dass die stationäre Behandlung psychischer Störungen nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit erfolgt. Die gesetzlich vorgesehenen Fälle einer unfreiwilligen Krankenhauseinweisung gelten ausschließlich für Patienten mit schweren psychischen Störungen, und zwar nur dann, wenn bereits Verhaltensweisen vorliegen, die eine Selbstschädigung oder eine Gefährdung der Sicherheit anderer darstellen (oder eine solche Gefahr besteht), und es gelten entsprechende Verfahrensanforderungen. Eine reine Alkoholabhängigkeit fällt in der Regel nicht in diesen Bereich, daher bleibt der normale Weg die Behandlung nach Einwilligung des Patienten selbst.